Üblicherweise mietest Du eine Wohnung, in welcher bereits ein Duschkopf sowie die Duscharmatur vorhanden sind. Du bringst diese nicht selbst ein, sondern sie sind Eigentum des Vermieters. Damit fällt für diesen die Pflicht an, dass die Gegenstände sich in einem ordentlichen Zustand befinden müssen.

Ist der Duschkopf defekt, ist dies für Dich ziemlich ärgerlich. Denn die Dusche ist damit kaum mehr nutzbar. Doch bist Du zum Ersatz verpflichtet oder muss Dein Vermieter für einen neuen Duschkopf aufkommen? Erfahre, ob Du einen neuen Duschkopf bezahlen musst oder der Eigentümer die Kosten trägt.

Instandhaltung der Mietsache

Gesetzlich besteht die Regelung, dass der Eigentümer der Wohnung verpflichtet ist, diese instand zu setzen. Kommt es zu Beschädigungen, ist grundsätzlich der Vermieter dafür zuständig, die Reparaturen[1]https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/reparaturen.html durchzuführen.

Als Mieter hast Du die Wohnung in einem bestimmten Zustand übernommen. Daher besteht ein gewisser Anspruch darauf, dass Du diese, ohne Einschränkungen nutzen kannst. Dies gilt für alle Einrichtungsgegenstände, die sich bereits in der Wohnung befanden und Eigentum des Vermieters sind. Insbesondere gilt dies für eine teure Einbauküche, die Bestandteil der angemieteten Wohnung ist. Geht etwa der Herd kaputt oder ist der Ofen nicht mehr einwandfrei nutzbar, muss der Vermieter diese Dinge ersetzen.

Grundsätzlich gilt daher, dass der Vermieter für den Ersatz der defekten Gegenständige verantwortlich ist. Als Mieter leistest Du den Mietzins und damit sind die üblichen Abnutzungen abgegolten. Treten Alterserscheinungen oder andere Defekte auf, für die Du nicht verantwortlich bist, ist dies zunächst eine Angelegenheit des Vermieters.

Kleinreparaturklausel im Mietvertrag

Das Gesetz ist in Deutschland relativ mieterfreundlich gestaltet. Der Vermieter ist in der Pflicht, sämtliche defekte Gegenstände zu ersetzen.

Unwirksame Klauseln

Im Mietvertrag könnte jedoch etwas anderes festgeschrieben sein. Über Klauseln versuchen sich Vermieter abzusichern und einige Pflichten an den Mieter abzutreten. Eine viel beachtete Klausel ist etwa, dass Mieter beim Auszug die Wohnung streichen müssen. Die meisten Mietverträge enthalten entsprechende Regelungen, die den Mieter dazu verpflichten, die Wohnung vor dem Auszug zu renovieren. Solche pauschalen Klausen erweisen sich jedoch als unwirksam. Nicht alles, was im Mietvertrag steht und von Dir unterschrieben wurde, besitzt tatsächlich eine Gültigkeit. Liegt eine Benachteiligung des Mieters vor, ist in der Regel die Klausel illegal.

Kostenübernahme bei geringfügigen Reparaturen

Etwas anders sieht es bei Klauseln aus, die sich auf Reparaturkosten in einem geringfügigen Rahmen beschränken. Denn der Vermieter möchte nicht wegen jeder Kleinigkeit einen Handwerker rufen oder die Angelegenheit selbst übernehmen. In Mietverträgen ist daher häufig festgehalten, dass Reparaturen bis zu einer bestimmten Kostengrenze vom Mieter getragen werden.

Laut Mietrecht ist es erlaubt, dass auf Grundlage der Klausel Reparaturkosten von maximal 200 Euro oder maximal 8% der Jahresnettomiete vom Mieter übernommen werden. Solch eine Klausel, welche die Instandhaltung bei geringfügigen Beträgen auf den Mieter überträgt, besitzt eine Gültigkeit. Prüfe daher, ob eine Kleinreparaturklausel[2]https://mieterengel.de/kleinreparaturklausel/ in Deinem Mietvertrag enthalten ist. Dann könntest Du für die Kostenübernahme verantwortlich sein.

Wer ist für den Schaden verantwortlich?

Neben der Schadenshöhe ist auch die Frage bedeutsam, wer überhaupt für den Schaden verantwortlich ist. Hast Du den Duschkopf fahrlässig fallen lassen oder ist eine Alterserscheinung ursächlich für den Defekt?

Beim Duschkopf gelten Verkalkungen etwa als Sache des Vermieters. Dabei handelt es sich um Abnutzungserscheinungen, die nicht dem Mieter zuzurechnen sind. Selbst wenn dieser pfleglich mit dem Duschkopf umgeht und diesen regelmäßig reinigt, können sich Kalkablagerungen bilden. Diese verstopfen allmählich die Düsen, sodass der Wasserfluss gestört ist. In diesem Fall muss der Vermieter den Duschkopf ersetzen.

Anders sieht es aus, wenn Du unsachgemäß mit dem Duschkopf umgegangen bist. Ist dadurch ein Schaden aufgetreten, bist Du für die Reparatur zuständig. Du darfst diese in diesem Fall nicht auf den Vermieter übertragen.

Musst Du einen defekten Duschkopf ersetzen?

Tritt ein Defekt am Duschkopf auf, ist die Frage, wer für den Ersatz zuständig ist, nicht pauschal zu beantworten. Es kommt auf die Ursache sowie die Gestaltung des Mietvertrags an.

Zunächst sind Vermieter in der Pflicht, die Wohnung so instand zu halten, dass sie den Zustand, wie beim Einzug behält. Denn schließlich möchten Mieter die Wohnung nutzen, wie Sie diese bei der Anmietung vorgefunden haben.

Treten etwa Schäden oder Defekte auf, muss der Vermieter diese beheben. Dies gilt für einen kaputten Duschkopf genauso, wie mangelhafte Fenster oder eine schwache Heizung. Zeige den Mangel Deinem Vermieter an, damit dieser seiner Pflicht nachkommt und die Mängel beseitigt.

Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn eine gültige Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart wurde. Da der defekte Duschkopf durchschnittlich mit Kosten von 20 bis 30 Euro verbunden ist, fällt dieser unter die Kleinreparaturen. Insofern die Jahresgrenze noch nicht überschritten wurde, ist der Mieter dann zum Ersatz verpflichtet.

Gleiches gilt, wenn der Schaden auf eine unsachgemäße Handhabung zurückzuführen ist. Hat der Mieter den Defekt zu verantworten und liegt keine übliche Abnutzung vor, müssen Mieter den Schaden ebenfalls begleichen.

Somit ist im konkreten Fall zu prüfen, ob der Vermieter oder Mieter den Duschkopf ersetzen muss. Im Rahmen der Kleinreparaturklausel ist jedoch in den meisten Fällen der Mieter zum Ersatz verpflichtet, selbst wenn er den Schaden nicht zu verantworten hat.

Häufige Fragen

Der Duschkopf ist zunächst Bestandteil der Mietwohnung und damit im Verantwortungsbereich des Vermieters. Er müsste daher einen defekten Duschkopf ersetzen, insofern kein schuldhaftes Verhalten des Mieters vorliegt. Im Mietvertrag sind jedoch zumeist Klauseln enthalten, die Kleinreparaturen auf den Mieter übertragen. Diese gelten bis zu einer bestimmten Höchstgrenze pro Jahr. Wurde diese Grenze nicht überschritten, ist der Mieter zum Ersatz verpflichtet, da der defekte Duschkopf dann als Kleinreparatur angesehen wird. Mit einem Preis von vielleicht 20 bis 30 Euro befindet sich eine neue Ausführung noch innerhalb des Kostenrahmens.

Der Mieter kann im Rahmen der Kleinreparaturklausel dazu verpflichtet werden, die Kosten selbst zu tragen. Dies gilt für sämtliche Gegenstände, die regelmäßig vom Mieter benutzt werden. Dazu zählen etwa die Türklinken genauso wie der Duschkopf. Tritt hingegen ein Defekt am Fensterrahmen auf, ist dafür der Vermieter zuständig, selbst wenn die Kosten gering sein sollten. Diese sind von der Kleinreparaturklausel nicht abgedeckt.

Der Vermieter muss für sämtliche Mängel aufkommen, die etwa im Rahmen der Altersabnutzung auftreten. Er kann allerdings Kleinreparaturen für die Gegenstände des täglichen Gebrauchs an den Mieter übertragen. Somit fällt der defekte Duschkopf in den Verantwortungsbereich des Mieters, falls eine entsprechende Klausel vorhanden ist.

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