Ein Umbau oder eine Modernisierung des Badezimmers sind selbst bei einfachen Maßnahmen ein teures Unterfangen. Schnell werden Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich fällig.
Um diese Belastung abzufedern, bietet der Staat verschiedene Förderungsmöglichkeiten. Diese kannst Du in Anspruch nehmen, falls es sich nicht einfach nur um eine optische Veränderung handelt, sondern mit der Sanierung weitere Ziele verbunden sind. Etwa eine barrierefreie Gestaltung oder eine energetische Aufwertung.
Nutze die folgenden Zuschüsse, um einen Teil der Kosten nicht selbst übernehmen zu müssen. So schonst Du Deinen Geldbeutel und entspannst etwas die finanzielle Lage.
Grund für die Sanierung des Badezimmers
Ob eine Förderung möglich ist, hängt in erster Linie mit dem Grund für die Badsanierung zusammen. Denn teilweise wirst Du aufgrund externer Faktoren zu einer Änderung des Bades gezwungen, damit dieses ohne Einschränkungen nutzbar ist.
Auf diese Kosten bleibst Du nicht allein sitzen, sondern es bestehen Förderungsmaßnahmen, um das Bad altersgerecht oder barrierefrei umzubauen.
Zweck der Badsanierung
Staatliche Förderungsmöglichkeiten sind üblicherweise an einen bestimmten Zweck gebunden. Diese zielen auf einen altersgerechten oder barrierefreien Umbau des Badezimmers ab. Die Förderung steht daher nicht zur freien Verwendung zur Verfügung. Für die reine Modernisierung eines abgewohnten Bades bestehen keine Zuschüsse.
Handelt es sich lediglich um eine Sanierung, weil das Bad bereits in die Jahre gekommen ist und das Design nicht mehr Deinen persönlichen Vorlieben entspricht, ist ein Zuschuss jedoch nicht möglich. Du führst in diesem Fall die Sanierung freiwillig durch und es ist kein „höheres“ Ziel damit verbunden. Für die optische Aufwertung bist Du also komplett allein verantwortlich.
Dennoch solltest Du auch für diese Fälle prüfen, welche Sanierungskredite[1]https://wohnora.de/umbaukredit/ für Dich am günstigsten sind. Denn verfügst Du derzeit nicht über die liquiden Mittel, könntest Du einen Kredit für den Umbau in Anspruch nehmen. Je nach Einsatzzweck der Geldes verändern sich auch die Zinskonditionen. So sind Kredite zur freien Verwendung deutlich teurer als jene, die an Umbaumaßnahmen oder eine Sanierung gebunden sind. Denn damit steht dem bereitgestellten Geld ein finanzieller Mehrwert entgegen, sodass die Zinskonditionen günstiger ausfallen.
Förderung durch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Von staatlicher Seite wird ein Zuschuss für den altersgerechten Umbau des Badezimmers gewährt. Denn mit zunehmenden Alter könnte es schwerfallen, die Dusche oder die Toilette zu nutzen. Mithilfe der Sanierung wird nicht nur der Komfort, sondern auch die Sicherheit erhöht. So sinkt die Sturzgefahr und auch im fortgeschrittenen Alter und mit einer Mobilitätseinschränkung ist die eigenständige Nutzung des Badezimmers möglich. Dadurch behalten die Personen Ihre Selbstständigkeit bei und sind nicht auf eine Pflegekraft angewiesen.
Wer wird gefördert?
Die Förderung ist nicht an das Alter des Antragstellers gekoppelt. Es können demnach auch jüngere Wohneigentümer den Zuschuss in Anspruch nehmen, falls ein Bedarf besteht.
Private Eigentümer oder Mieter
Die Förderung soll die Lebensqualität verbessern und nicht der Rendite des Vermieters dienen. Daher sind grundsätzlich nur die privaten Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder Hauses berechtigt, den Zuschuss in Anspruch zu nehmen.
Möglich ist dies prinzipiell für private Eigentümer einer Wohnung oder eines selbst genutzten Hauses. Auch Wohneigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter können den Zuschuss nutzen. Letztere benötigen für die Sanierung jedoch die Zustimmung des Vermieters.
Ausgeschlossen von der Förderung sind demnach Vermieter, die die Wohnung nicht selbst nutzen und damit günstig eine Aufwertung beabsichtigen. Die Zuschüsse verfolgen das Ziel, die Wohnqualität zu steigern und nicht die Rendite der Vermieter zu erhöhen.
Voraussetzungen für die Förderungen
Möchtest Du einen Zuschuss beantragen, bedeutet dies nicht, dass Du das Geld ohne Gegenleistung ausgezahlt bekommst. Der Gesetzgeber bindet an den Zuschuss bestimmte Erwartungen und Leistungen.
Grundsätzlich darfst Du den altersgerechten Umbau als Laie nicht selbst durchführen. Denn die Maßnahmen müssen die Anforderungen der DIN 18040-2[2]https://nullbarriere.de/din18040-2.htm erfüllen. Selbst als erfahrener Handwerker müsstest Du ein Fachunternehmen beauftragen, welche diese Richtlinien beachtet.
Das Badezimmer muss eine Mindestgröße von 1,80 x 2,20 Metern aufweisen. Erst dann wird eine ausreichend große Bewegungsfläche bereitgestellt, sodass auch die Nutzung mit einem Rollstuhl möglich ist. Ein kleineres Gäste-WC ist demnach nicht förderbar, falls dieses kleiner ausfällt.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Einbau einer bodengleichen Dusche erfolgen. Diese verfügt demnach nicht über einen höheren Einstieg und muss rutschfest sein. Der Höhenunterschied zum Boden darf maximal 20 Zentimeter betragen.
Im Alter stellt das Hinsetzen eine besondere Herausforderung dar. Denn die Gelenke und insbesondere die Knie sind in der Mobilität eingeschränkt. Damit die Nutzung des WCs problemlos gelingt, muss dieses höhenverstellbar sein. Dadurch ist eine Anpassung an die körperlichen Voraussetzungen möglich und im Alter besteht kein höheres Unfallrisiko.
Naheliegend ist, dass die Badewanne auf das fortgeschrittene Alter angepasst sein muss. Die Einstiegshöhe darf maximal 50 Zentimeter betragen. Noch besser ist es, wenn ein seitlicher Türeinstieg vorhanden ist, sodass kein Höhenunterschied vorliegt. Dann ist eine Nutzung ohne Gefahren möglich.
Das Waschbecken muss über eine Tiefe von mindestens 48cm verfügen. Zudem darf der Bereich darunter nicht von einem Unterschrank blockiert sein, sondern muss frei bleiben. Dies ermöglicht den Zugang für einen Rollstuhl.
Förderungshöhe
Dem Fachunternehmen sind diese Voraussetzungen bewusst, sodass eine Förderung verschiedener KfW-Programme[3]https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Barrierereduzierung/ für den altersgerechten Umbau möglich sind. Im Wesentlichen stehen hierfür zwei Förderungsprogramme zur Verfügung
Bei diesem Programm ist ein Zuschuss von 10% der entstandenen Kosten bis zu maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit möglich. Die restlichen Kosten musst Du hierbei jedoch selbst tragen. Die erhaltene Förderung musst Du nicht zurückzahlen.
Einen günstigen Kredit erhältst Du alternativ mit dem Kredit KfW 159. Hierbei kannst Du für die Badsanierung ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro in Anspruch nehmen. Da es sich um einen Kredit handelt, musst Du dieses Geld jedoch komplett zurückzahlen.
Zuschuss der Krankenkasse
Bestehen bereits körperliche Einschränkungen, könnte zuvor ein Pflegegrad festgestellt worden sein. Dann ist die Pflegekasse der richtige Ansprechpartner, um einen Zuschuss zu erhalten.
Schon ab Pflegegrad 1 ist ein Anspruch gültig. Möglich ist hierbei ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für die Sanierungsarbeiten. Dadurch erfahren Betroffene wieder eine größere Selbstständigkeit und auch die Arbeit der Pflegekräfte wird erleichtert.
Bestehen eines Pflegegrades
Ist ein Pflegegrad anerkannt worden, bestehen verschiedene Förderungsmöglichkeiten seitens der Kranken- oder Pflegekasse. Diese sind zu kontaktieren, um jeweils die Möglichkeiten der Zuschüsse zu sondieren.
Möchtest Du solch eine Sanierung durchführen, dann wende Dich neben der Krankenkasse auch an den medizinischen Dienst oder die Pflegekraft. Sehen diese die Umbaumaßnahmen als sinnvoll bzw. notwendig an, kommt dies einem Antrag gleich. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Kontaktiere die Krankenkasse, um das weitere Vorgehen in Erfahrung zu bringen. Meist reicht die Beschreibung der vorgesehenen Arbeiten sowie ein Kostenvoranschlag aus, um die Förderung zu erhalten. Somit ist dieser Zuschuss weniger starr als die KfW-Förderung und lässt Dir größere Freiheiten bei der Sanierung.
Förderungsmöglichkeiten für den Badumbau
Nicht immer beruht der Umbau des Badezimmers auf reiner Freiwilligkeit. Häufig sind Maßnahmen notwendig, damit das Bad auch im fortgeschrittenen Alter noch ohne Einschränkungen nutzbar ist. Dank der Sanierung bleibt die Selbstständigkeit erhalten und das Risiko eines Sturzes wird minimiert.
Für ein barrierefreies oder altersgerechtes Bad stellen sowohl die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie die Pflegekasse verschiedene Fördermittel bereit. Auf diese Weise kannst Du eine Unterstützung von mehreren tausend Euro erwarten, die Dir beim Umbau behilflich sind.
Wende Dich an die entsprechenden Stellen, um den genauen Ablauf in Erfahrung zu bringen. Nach Ausfüllen des Antrags erhältst Du nach einer gewissen Bearbeitungsdauer die Bewilligung und kannst mit der Badsanierung beginnen.
Häufige Fragen
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